Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 16.12.2008 – T-335/07
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:580
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen
2. Herr Volker Mergel, Herr Klaus Kampfenkel, Herr Burkart Bill und Herr Andreas Herden tragen die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. Dezember 2008 – Mergel u. a./HABM (Patentconsult) / (Rechtssache T-335/07)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Patentconsult – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 20, 22, 25)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelder der Gemeinschaftsmarke:
Volker Mergel, Klaus Kampfenkel, Burkart Bill und Andreas Herden
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke „Patentconsult“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 41 und 42 (Anmeldung Nr. 4439774)
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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