Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 25.01.2012 – T-332/10
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:26
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Viaguara SA trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 25. Januar 2012 – Viaguara/HABM – Pfizer (VIAGUARA) / (Rechtssache T-332/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke VIAGUARA – Ältere Gemeinschaftswortmarke VIAGRA – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 30, 42, 53, 79)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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