Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 08.05.2012 – T-331/10
- Spruchkörper
- Vierte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:220
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Mai 2010 (Sache R 1235/2008‑1) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt neben seinen eigenen Kosten die der Yoshida Metal Industry Co. Ltd entstandenen Kosten.
3. Die Pi-Design AG, Bodum France und die Bodum Logistics A/S tragen ihre eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. Mai 2012 – Yoshida Metal Industry/HABM – Pi-Design u. a. (Darstellung einer dreieckigen Oberfläche mit schwarzen Punkten) / (Rechtssache T-331/10)
„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke, die eine Oberfläche mit schwarzen Punkten darstellt – Form der Ware, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist – Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Zeichen, die ausschließlich aus der Form der Ware bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist – Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii) (vgl. Randnrn. 26‑28)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-331/10 entschieden?“