Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 10.06.2008 – T-330/06
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:185
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Novartis AG trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 10. Juni 2008 – Novartis/HABM (BLUE SOFT) / (Rechtssache T-330/06)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BLUE SOFT – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 46-47, 54)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Novartis AG
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke BLUE SOFT für Waren der Klasse 9 (Anmeldung Nr. 3007846)
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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