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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 10.06.2008 – T-330/06

Novartis AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:185

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Novartis AG trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 10. Juni 2008 – Novartis/HABM (BLUE SOFT) / (Rechtssache T-330/06)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BLUE SOFT – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 46-47, 54)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Novartis AG

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke BLUE SOFT für Waren der Klasse 9 (Anmeldung Nr. 3007846)

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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