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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 09.12.2010 – T-329/09

Fédération internationale des logis gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einem braunen Farbton besteht - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:510

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Fédération internationale des logis trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 9. Dezember 2010 – Fédération internationale des logis/HABM (Brauner Farbton) / (Rechtssache T-329/09)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einem braunen Farbton besteht – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 22, 27-33)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Fédération internationale des logis

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Marke, die einen rotbraunen Farbton darstellt, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 18, 24, 43 und 44 – Anmeldung Nr. 6468722

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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