Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 27.09.2012 – T-328/09
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:498
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Producteurs de légumes de France tragen die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. September 2012 – Producteurs de légumes de France/Kommission / (Rechtssache T-328/09)
„Staatliche Beihilfen – Obst- und Gemüsesektor – ‚Krisenpläne‘ zur Unterstützung des Obst- und Gemüsemarkts in Frankreich – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird – Berechtigtes Vertrauen – Fehler bei der Berechnung der zurückzufordernden Beträge“
1. Gemeinschaftsrecht – Grundsätze – Schutz des berechtigten Vertrauens – Voraussetzungen (vgl. Randnrn. 18-19)
2. Staatliche Beihilfen – Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe – Unter Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften des Art. 88 EG gewährte Beihilfe – Mögliches berechtigtes Vertrauen der Empfänger – Schutz – Voraussetzungen und Grenzen – Untätigkeit der Kommission – Kein berechtigtes Vertrauen – Außergewöhnliche Umstände – Fehlen (Art. 87 EG und 88 EG) (vgl. Randnrn. 20-22, 26-30)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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