Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 10.05.2012 – T-325/11
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:230
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Pedro Germán Amador López trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 10. Mai 2012 – Amador López/HABM (AUTOCOACHING) / (Rechtssache T-325/11)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke AUTOCOACHING – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 20, 29, 31-36)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-325/11 entschieden?“