Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 17.02.2011 – T-324/09
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:47
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die J & F Participações SA trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 17. Februar 2011 – J & F Participações/HABM – Plusfood Wrexham (Friboi) / (Rechtssache T-324/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Friboi – Ältere nationale Wortmarke FRIBO – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 26-27)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 45, 69)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
J & F Participações SA
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke Friboi für Waren der Klasse 29
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Plusfood Wrexham Ltd
Im Widerspruchsverfahren Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Britische Wortmarke FRIBO für Waren der Klasse 29; britische Wortmarke Fribo für Waren der Klasse 29; deutsche Wortmarke FRIBO für Waren der Klasse 29; deutsche Bildmarke FRIBO für Waren der Klasse 29; französische Wortmarke FRIBO für Waren der Klasse 29; französische Bildmarke für Waren der Klasse 29; italienische Wortmarke FRIBO für Waren der Klasse 29; italienische Bildmarke für Waren der Klasse 29
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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