Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 16.11.2011 – T-323/10
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:678
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Chickmouza Chabou trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. November 2011 – Chabou/HABM – Chalou (CHABOU) / (Rechtssache T-323/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke CHABOU – Ältere nationale und internationale Wortmarke Chalou – Ablehnung der Eintragung – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 12 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates) (vgl. Randnrn. 28-29, 54-56)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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