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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 16.11.2011 – T-323/10

Chickmouza Chabou gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke CHABOU - Ältere nationale und internationale Wortmarke Chalou - Ablehnung der Eintragung - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 12 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:678

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Herr Chickmouza Chabou trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. November 2011 – Chabou/HABM – Chalou (CHABOU) / (Rechtssache T-323/10)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke CHABOU – Ältere nationale und internationale Wortmarke Chalou – Ablehnung der Eintragung – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 12 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates) (vgl. Randnrn. 28-29, 54-56)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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