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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 09.07.2008 – T-323/05

The Coffee Store GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:265

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die The Coffee Store GmbH trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. Juli 2008 – Coffee Store/HABM (THE COFFEE STORE) / (Rechtssache T-323/05)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke THE COFFEE STORE – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 42‑43)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

The Coffee Store GmbH

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke THE COFFEE STORE für Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 32 und 43

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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