Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 02.02.2012 – T-321/09
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:49
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die skytron energy GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 2. Februar 2012 – skytron energy/HABM (arraybox) / (Rechtssache T-321/09)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke arraybox – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 20‑22, 36)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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