Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 03.03.2010 – T-321/07
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2010:64
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3. Die Applus Servicios Tecnológicos, SL trägt ihre eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 3. März 2010 – Lufthansa AirPlus Servicekarten/HABM – Applus Servicios Tecnológicos (A+) / (Rechtssache T-321/07)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke A+ – Ältere Gemeinschaftswortmarke AirPlus International – Relative Eintragungshindernisse – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5, Art. 73, 74 und 79 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5, Art. 75, 76 und 83 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 30 und 43)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Applus Servicios Tecnológicos, SL
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke A+ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35, 36, 37, 40, 41 und 42 – Anmeldung Nr. 2933356
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:
Gemeinschaftswortmarke AirPlus International für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35, 36 und 42
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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