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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 07.07.2006 – T-321/03

Juchem GmbH und andere gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Verkehr mit Mischfuttermitteln - Tatsächlicher Schaden.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:194

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger sowie das Parlament und der Rat tragen ihre eigenen Kosten.

Die Bundesrepublik Deutschland und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 7. Juli 2006 – Juchem u. a. / Parlament und Rat / (Rechtssache T-321/03)

„Schadensersatzklage – Außervertragliche Haftung – Verkehr mit Mischfuttermitteln – Tatsächlicher Schaden“

Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Tatsächlicher und sicherer Schaden (Artikel 235 EG und 288 Absatz 2 EG; Richtlinie 2002/2 des Europäischen Parlaments und des Rates, Artikel 1 Nummern 1 Buchstabe b und 4) (vgl. Randnrn. 19, 27-29, 35)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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