Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 19.11.2008 – T-317/07
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:516
Tenor
1. Die B2 Test SA wird verurteilt, der Kommission einen Betrag in Höhe von 43 437,94 Euro als Hauptschuld zuzüglich Verzugszinsen zu dem in Frankreich geltenden gesetzlichen Jahreszinssatz ab 31. Juli 2002 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die B2 Test SA trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. November 2008 – Kommission/B2 Test / (Rechtssache T-317/07)
„Schiedsklausel – Vertrag, der im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien (1994–1998) geschlossen wurde – Nichteinhaltung des Vertrags – Rückerstattung des von der Kommission gezahlten Vorschusssaldos“
1. Haushalt der Europäischen Gemeinschaften – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten (vgl. Randnr. 71)
2. Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG; Entscheidung 94/571 des Rates) (vgl. Randnrn. 74, 82, 90-91, 99-101)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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