Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 28.06.2012 – T-314/10
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:329
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Constellation Brands, Inc. trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 28. Juni 2012 – Constellation Brands/HABM (COOK’S) / (Rechtssache T-314/10)
„Gemeinschaftsmarke – Gemeinschaftswortmarke COOK’S – Kein Antrag auf Verlängerung der Marke – Löschung der Marke bei Ablauf der Eintragung – Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Art. 81 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Voraussetzungen – Nach den gegebenen Umständen gebotene Sorgfalt – Übertragung der zur Verlängerung einer Marke anfallenden verfahrenstechnischen Aufgaben (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 81 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 17-18)
2. Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Voraussetzungen – Nach den gegebenen Umständen gebotene Sorgfalt – Außergewöhnliche und damit nicht vorhersehbare Umstände – Menschlicher Fehler bei der Datenerfassung – Ausschluss (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 81 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 19, 28-29)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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