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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 14.12.2006 – T-314/04 und T-414/04

Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Kürzung des Zuschusses - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlung - Vorbereitende Handlung - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:399

Tenor

1. Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen.

2. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Klägerin. Die Klägerin trägt die Hälfte ihrer Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 14. Dezember 2006 – Deutschland/Kommission / (Verbundene Rechtssachen T-314/04 und T-414/04)

„Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – Kürzung des Zuschusses – Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlung – Vorbereitende Handlung – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen (Artikel 230 EG; Verordnung Nr. 4253/88 des Rates, Artikel 24) (vgl. Randnrn. 38-43)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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