Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 13.06.2012 – T-312/11
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:296
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Süd-Chemie AG trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 13. Juni 2012 – Süd-Chemie/HABM – Byk-Cera (CERATIX) / (Rechtssache T-312/11)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke CERATIX – Ältere nationale Wortmarke CERATOFIX – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 16-24)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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