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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 02.10.2012 – T-312/10

Elettronica e sistemi per automazione (ELE.SI.A) SpA gegen Europäische Kommission. Schiedsklausel – Sechstes mehrjähriges Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002−2006) – Vertrag über das Projekt ‚I‑Way, Intelligent co-operative system in cars for road safety‘ – Auflösung des Vertrags – Rückforderung der gezahlten finanziellen Beteiligung – Schadensersatz – Klage auf Auszahlung der gesamten beantragten finanziellen Beteiligung und auf Anfechtung des Rückforderungsverlangens – Widerklage.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2012:512

Tenor

1. Die Klage der Elettronica e sistemi per automazione (ELE.SI.A) SpA wird abgewiesen.

2. ELE.SI.A wird verurteilt, an die Kommission einen Betrag von 184 129,74 Euro zuzüglich Zinsen ab dem 18. Mai 2010 und einen Betrag von 7 344,46 Euro zuzüglich Zinsen ab dem 18. Juni 2010 zu zahlen.

3. ELE.SI.A trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 2. Oktober 2012 – ELE.SI.A/Kommission / (Rechtssache T-312/10)

„Schiedsklausel – Sechstes mehrjähriges Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002‐2006) – Vertrag über das Projekt ‚I-Way, Intelligent co-operative system in cars for road safety‘ – Auflösung des Vertrags – Rückforderung der gezahlten finanziellen Beteiligung – Schadensersatz – Klage auf Auszahlung der gesamten beantragten finanziellen Beteiligung und auf Anfechtung des Rückforderungsverlangens – Widerklage“

1. Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Klagegrund ohne Ausführungen, anhand deren seine Begründetheit beurteilt werden könnte – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 76)

2. Haushalt der Europäischen Union – Finanzielle Beteiligung der Union – Verpflichtung des Empfängers, die Bedingungen für die Gewährung der finanziellen Beteiligung einzuhalten – Im Rahmen eines spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration geschlossene Verträge – Verfahren für die Überprüfung von Unregelmäßigkeiten – Gemeinsam von Bediensteten der Kommission und externen Beratern durchgeführter Audit über die Grundsätze der Rechnungslegung und des Managements – Pflicht, den befragten Beschäftigten einen Dolmetscher zur Seite zu stellen – Fehlen – Audit, der nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 2185/96 fällt (Verordnung des Rates Nr. 2185/96) (vgl. Randnrn. 77-93)

3. Gerichtliches Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Im Rahmen eines spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration geschlossene Verträge – Auflösung eines Vertrags wegen vom Vertragspartner begangener Unregelmäßigkeiten – Rückforderung der gezahlten finanziellen Beteiligung und Schadensersatzforderung – Klage auf Auszahlung der gesamten finanziellen Beteiligung und auf Anfechtung des Rückforderungsverlangens – Widerklage – Feststellung der Nichterfüllung der durch den Vertrag begründeten Pflichten – Recht der Kommission auf Rückforderung des Vorschusses zuzüglich Zinsen (Art. 272 AEUV) (vgl. Randnrn. 103-123, 153-158)

Gegenstand

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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