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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 12.07.2007 – T-312/05

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Efrosyni Alexiadou. Schiedsklausel - Vertrag über das Vorhaben zur Entwicklung einer Technologie für die Herstellung von wasserundurchlässigen Häuten - Erstattung von Vorschüssen - Zinsen - Versäumnisverfahren.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2007:226

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007 – Kommission/Alexiadou / (Rechtssache T-312/05)

„Schiedsklausel – Vertrag über das Vorhaben zur Entwicklung einer Technologie für die Herstellung von wasserundurchlässigen Häuten – Erstattung von Vorschüssen – Zinsen – Versäumnisverfahren“

1. Verfahren – Anrufung des Gerichtshofs aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 33-35)

2. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1) (vgl. Randnr. 37)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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