Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 29.06.2006 – T-311/03

Nürburgring GmbH gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG - Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen - Verbot des Sponsorings von Veranstaltungen oder Aktivitäten, an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind - Klagebefugnis - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:179

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Parlaments und des Rates.

Das Königreich Spanien, die Republik Finnland und die Kommission sowie die Hockenheim-Ring GmbH und die Exploitatie Circuit Park Zandvoort BV tragen ihre eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 29. Juni 2006 – Nürburgring/Parlament und Rat / (Rechtssache T-311/03)

„Nichtigkeitsklage – Richtlinie 2003/33/EG – Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen – Verbot des Sponsorings von Veranstaltungen oder Aktivitäten, an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind – Klagebefugnis – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Artikel 230 Absatz 4 EG; Richtlinie 2003/33 des Europäischen Parlaments und des Rates, Artikel 5 Absatz 1) (vgl. Randnrn. 42-43, 68-72)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat EuG in T-311/03 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten