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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 09.10.2012 – T-31/12

Région Poitou-Charentes gegen Europäische Kommission. Nichtigkeitsklage – Strukturfonds – Nicht anfechtbare Handlung – Maßnahme, die teils informativen, teils vorbereitenden Charakter hat – Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2012:528

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Région Poitou-Charentes trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 9. Oktober 2012 – Région Poitou-Charentes/Kommission / (Rechtssache T-31/12)

„Nichtigkeitsklage – Strukturfonds – Nicht anfechtbare Handlung – Maßnahme, die teils informativen, teils vorbereitenden Charakter hat – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Schreiben der Kommission, mit dem von einer Verwaltungsbehörde eines Programms im Rahmen einer Gemeinschaftsinitiative vor Ablauf der Fünfmonatsfrist des Art. 37 Abs. 1 Unterabs. 4 der Verordnung Nr. 1260/1999 zusätzliche Informationen über den abschließenden Durchführungsbericht des Programms angefordert werden – Ausschluss (Art. 263 AUEV; Verordnung Nr. 1260/1999 des Rates, Art. 37 Abs. 1 Unterabs. 4) (vgl. Randnrn. 32, 33, 39, 41, 49, 52)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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