Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 20.10.2009 – T-307/08

Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2009:409

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 20. Oktober 2009 – Aldi Einkauf/HABM – Goya Importaciones y Distribuciones (4 OUT Living) / (Rechtssache T-307/08)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke 4 OUT Living – Ältere nationale Bildmarke Living & Co – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 19-21, 32-33)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke 4 OUT Living für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 28

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Goya Importaciones y Distribuciones, SL

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Spanische Bildmarke Living & Co (Nr. 2604969) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 14, 16, 18, 21, 25, 34 und 35

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuG, Urteil vom 20.10.2009 – T-307/08 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Lade T-307/08 (EuG) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten