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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 08.07.2020 – T-305/19

Welmax + sp. z o. o. sp.k. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union – Wortmarke welmax – Ältere Unionswortmarke valmex – Frist für die Beschwerde an die Beschwerdekammer – Verspätung – Beginn – Zustellung – Nachweis einer Versendung per Einschreiben – Übermittlung per E‑Mail – Nichteinhaltung der Verpflichtung zur fristgerechten Entrichtung der Beschwerdegebühr – Beschwerde, die als nicht eingelegt gilt – Tragweite von Aufforderungen zur Mängelbehebung – Art. 68 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 – Art. 23 und 56 bis 58 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625.
Spruchkörper
Neunte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2020:327

Gründe

Randnummer 1

Die Klage wird abgewiesen.

Randnummer 2

Die Welmax + sp. z o. o. sp.k. trägt die Kosten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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