Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 07.02.2012 – T-305/10
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:57
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Frau Marlies Hartmann-Lamboy trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 7. Februar 2012 – Hartmann‑Lamboy/HABM – Diptyque (DYNIQUE) / (Rechtssache T-305/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DYNIQUE – Ältere Gemeinschaftswortmarke DIPTYQUE – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 25, 33‑35)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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