Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 18.10.2011 – T-304/10
- Spruchkörper
- Zweite Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:602
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3. Jede Partei trägt ihre eigenen durch die Streithilfe von Semtee entstandenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Oktober 2011 – dm‑drogerie markt/HABM – Semtee (caldea) / (Rechtssache T-304/10)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke caldea – Ältere internationale Wortmarke BALEA – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Zeichenähnlichkeit – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 20, 28, 59, 65-66)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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