Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 05.11.2008 – T-304/07
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:477
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Calzaturificio Frau SpA trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 5. November 2008 – Calzaturificio Frau/HABM – Camper (Darstellung eines stilisierten Bogens mit gefüllter Fläche) / (Rechtssache T-304/07)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke in Form eines stilisierten Bogens mit gefüllter Fläche – Ältere Gemeinschaftsbildmarke in Form eines stilisierten Bogens – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 30, 33, 36-37, 40, 52)
2. Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Begründung von Entscheidungen (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 73) (vgl. Randnrn. 57-58)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Calzaturificio Frau SpA
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke in Form eines stilisierten Bogens mit gefüllter Fläche für Waren der Klassen 18 und 25 – Anmeldung Nr. 3388097
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Camper, SL
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Dreidimensionale nationale spanische Marke, die die Form eines Schuhs wiedergibt, für Waren der Klasse 25, eine Serie von nationalen englischen Bildmarken, die in unterschiedlichen Formaten geneigte Bögen wiedergeben, für Waren der Klasse 25 sowie zwei Gemeinschaftsbildmarken, die ebenfalls die Form eines Bogens haben, für Waren der Klasse 18
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung der Anmeldung
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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