Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 18.04.2008 – T-302/04
- Spruchkörper
- Siebte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:118
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Maison de l’Europe Avignon Méditerranée trägt die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 18. April 2008 – Maison de l’Europe Avignon Méditerranée/Kommission / (Rechtssache T-302/04)
„Schiedsklausel – Errichtung eines Info Point Europe – Vertrag zwischen der Kommission und der Klägerin – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts – Offensichtlich unbegründete Klage“
Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (vgl. Randnrn. 20, 26-29)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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