Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 26.09.2012 – T-301/09
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:473
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die IG Communications Ltd trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 26. September 2012 – IG Communications/HABM – Citigroup und Citibank (CITIGATE) / (Rechtssache T-301/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke CITIGATE – Ältere nationale und Gemeinschaftswort- und -bildmarken mit dem Bestandteil ‚citi‘ – Relative Eintragungshindernisse – Verwechslungsgefahr – Markenfamilie – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Gefahr einer gedanklichen Verbindung – Ältere Marken, die es ermöglichen, sie als Teil ein und derselben „Serie“ oder „Familie“ zu betrachten – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 20-23, 86)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke CITIGATE – Wort- und -bildmarken mit dem Bestandteil „citi“ (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 43, 60, 79, 87-90)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Wortmarke CITIGATE – Wort- und -bildmarken mit dem Bestandteil „citi“ (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 103-104, 119-122, 125-126)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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