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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 11.03.2008 – T-301/05

Philippe Guigard gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Außervertragliche Haftung - Nichtverlängerung eines vom EEF finanzierten Arbeitsvertrags - Kein rechtswidriges Verhalten der Kommission - Zuständigkeit des Gerichts.
Spruchkörper
Dritte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:64

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Herr Guigard trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 11. März 2008 – Guigard/Kommission / (Rechtssache T-301/05)

„Außervertragliche Haftung – Nichtverlängerung eines vom EEF finanzierten Arbeitsvertrags – Kein rechtswidriges Verhalten der Kommission – Zuständigkeit des Gerichts“

1. Verfahren – Schadensersatzklage (Art. 225 EG, 235 EG, 238 EG und 240 EG) (vgl. Randnrn. 33-40)

2. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Fehlen einer Voraussetzung (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 43-44)

3. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Hinreichend qualifizierte Verletzung des Gemeinschaftsrechts (Art. 288 EG) (vgl. Randnrn. 55-56)

4. Außervertragliche Haftung – Rechtswidriges Verhalten der Organe (Art. 288 EG) (vgl. Randnrn. 55-80, 82-86)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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