Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 11.03.2008 – T-301/05
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:64
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Guigard trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 11. März 2008 – Guigard/Kommission / (Rechtssache T-301/05)
„Außervertragliche Haftung – Nichtverlängerung eines vom EEF finanzierten Arbeitsvertrags – Kein rechtswidriges Verhalten der Kommission – Zuständigkeit des Gerichts“
1. Verfahren – Schadensersatzklage (Art. 225 EG, 235 EG, 238 EG und 240 EG) (vgl. Randnrn. 33-40)
2. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Fehlen einer Voraussetzung (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 43-44)
3. Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Hinreichend qualifizierte Verletzung des Gemeinschaftsrechts (Art. 288 EG) (vgl. Randnrn. 55-56)
4. Außervertragliche Haftung – Rechtswidriges Verhalten der Organe (Art. 288 EG) (vgl. Randnrn. 55-80, 82-86)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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