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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 08.06.2022 – T-293/21

Ulrike Muschaweck gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Unionsmarke – Verfallsverfahren – Unionswortmarke UM – Ernsthafte Benutzung der Marke – Benutzung mit Zustimmung des Inhabers – Benutzung der Marke in der Form, in der sie eingetragen wurde – Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EU] 2017/1001) – Vertretung des Markeninhabers – Fristgerecht vorgelegte Benutzungsnachweise.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2022:345

Gründe

Randnummer 1

Die Klage wird abgewiesen.

Randnummer 2

Frau Ulrike Muschaweck trägt die Kosten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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