Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 08.06.2022 – T-293/21
Ulrike Muschaweck gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Unionsmarke – Verfallsverfahren – Unionswortmarke UM – Ernsthafte Benutzung der Marke – Benutzung mit Zustimmung des Inhabers – Benutzung der Marke in der Form, in der sie eingetragen wurde – Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EU] 2017/1001) – Vertretung des Markeninhabers – Fristgerecht vorgelegte Benutzungsnachweise.
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2022:345
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Frau Ulrike Muschaweck trägt die Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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