Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 13.09.2007 – T-292/07 R
- ECLI
- ECLI:EU:T:2007:283
Tenor
1. Der Antrag ist unzulässig.
2. Der Antragsteller trägt seine eigenen Kosten.
Gründe
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 13. September 2007 – Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission / (Rechtssache T-292/07 R)
„Vorläufiger Rechtsschutz – Fehlende Klageerhebung – Unzulässigkeit“
Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Erhebung einer Klage gegen die Maßnahme, die Gegenstand des Antrags auf Aussetzung des Vollzugs ist (Art. 242 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 1 Abs. 1) (vgl. Randnr. 2)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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