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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 13.09.2007 – T-292/07 R

Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung eV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Vorläufiger Rechtsschutz - Fehlende Klageerhebung - Unzulässigkeit.
ECLI
ECLI:EU:T:2007:283

Tenor

1. Der Antrag ist unzulässig.

2. Der Antragsteller trägt seine eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 13. September 2007 – Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission / (Rechtssache T-292/07 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Fehlende Klageerhebung – Unzulässigkeit“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Erhebung einer Klage gegen die Maßnahme, die Gegenstand des Antrags auf Aussetzung des Vollzugs ist (Art. 242 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 1 Abs. 1) (vgl. Randnr. 2)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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