Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 22.11.2011 – T-290/10

Sports Warehouse GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TENNIS WAREHOUSE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Unterscheidungskraft - Begründungspflicht - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Art. 75 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:684

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Sports Warehouse GmbH trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 22. November 2011 – Sports Warehouse/HABM (TENNIS WAREHOUSE) / (Rechtssache T-290/10)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TENNIS WAREHOUSE – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Unterscheidungskraft – Begründungspflicht – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Art. 75 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates) (vgl. Randnrn. 31-33)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) EuG, Urteil vom 22.11.2011 – T-290/10 nach: Wortlaut aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Lade T-290/10 (EuG) und gib die Leitsätze und die tragenden Randnummern wörtlich wieder.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten