Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 09.09.2011 – T-290/09
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:453
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Omnicare, Inc. trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 9. September 2011 – Omnicare/HABM – Astellas Pharma (OMNICARE) / (Rechtssache T-290/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke OMNICARE – Ältere nationale Bildmarke OMNICARE – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Ähnlichkeit der Dienstleistungen – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 95)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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