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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 10.12.2008 – T-290/07

MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.
Spruchkörper
Achte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:562

Tenor

1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) (Marken, Muster und Modelle) vom 29. Mai 2007 (Sache R 1315/2006-2) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG.

3. Die Metronia, SA trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 10. Dezember 2008 – MIP Metro/HABM – Metronia (METRONIA) / (Rechtssache T-290/07)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke METRONIA – Ältere nationale Bildmarke METRO – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 37-38, 51, 55-56)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Metronia, SA

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke METRONIA für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 20, 28 und 41 – Anmeldung Nr. 3387834

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Nationale Bildmarke METRO für Waren und Dienstleistungen u. a. der Klassen 9, 20, 28 und 41

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Stattgabe und demgemäß vollständige Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung des Widerspruchs und Zulassung der Anmeldung zur Eintragung

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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