Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 10.12.2008 – T-290/07
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:562
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) (Marken, Muster und Modelle) vom 29. Mai 2007 (Sache R 1315/2006-2) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG.
3. Die Metronia, SA trägt ihre eigenen Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 10. Dezember 2008 – MIP Metro/HABM – Metronia (METRONIA) / (Rechtssache T-290/07)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke METRONIA – Ältere nationale Bildmarke METRO – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 37-38, 51, 55-56)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Metronia, SA
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke METRONIA für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 20, 28 und 41 – Anmeldung Nr. 3387834
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Nationale Bildmarke METRO für Waren und Dienstleistungen u. a. der Klassen 9, 20, 28 und 41
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Stattgabe und demgemäß vollständige Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung des Widerspruchs und Zulassung der Anmeldung zur Eintragung
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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