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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 14.05.2008 – T-29/07

Lactalis Gestion Lait SNC und Lactalis Investissements SNC gegen Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2006/112/EG - Aufhebung der Ersten Mehrwertsteuerrichtlinie - Teilweise Nichtigerklärung - Keine individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:149

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Streithilfeanträge der Kommission und des Königreichs Spanien sind erledigt.

3. Die Lactalis Gestion Lait SNC und die Lactalis Investissements SNC tragen die Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 14. Mai 2008 – Lactalis Gestion Lait und Lactalis Investissements/Rat / (Rechtssache T-29/07)

„Nichtigkeitsklage – Richtlinie 2006/112/EG – Aufhebung der Ersten Mehrwertsteuerrichtlinie – Teilweise Nichtigerklärung – Keine individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG; Richtlinie 67/227 des Rates, Art. 1 Abs. 1 und 3, und Richtlinie 2006/112 des Rates, Art. 411 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 24-28, 34-40)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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