Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Beschluss vom 14.05.2008 – T-29/07
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:149
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Streithilfeanträge der Kommission und des Königreichs Spanien sind erledigt.
3. Die Lactalis Gestion Lait SNC und die Lactalis Investissements SNC tragen die Kosten.
Gründe
Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 14. Mai 2008 – Lactalis Gestion Lait und Lactalis Investissements/Rat / (Rechtssache T-29/07)
„Nichtigkeitsklage – Richtlinie 2006/112/EG – Aufhebung der Ersten Mehrwertsteuerrichtlinie – Teilweise Nichtigerklärung – Keine individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG; Richtlinie 67/227 des Rates, Art. 1 Abs. 1 und 3, und Richtlinie 2006/112 des Rates, Art. 411 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 24-28, 34-40)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat EuG in T-29/07 entschieden?“