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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 09.09.2011 – T-289/09

Omnicare, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke OMNICARE CLINICAL RESEARCH - Ältere nationale Bildmarke OMNICARE - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Ähnlichkeit der Dienstleistungen - Ernsthafte Benutzung der älteren Marke.
Spruchkörper
Erste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2011:452

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Omnicare, Inc. trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 9. September 2011 – Omnicare/HABM – Astellas Pharma (OMNICARE CLINICAL RESEARCH) / (Rechtssache T-289/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke OMNICARE CLINICAL RESEARCH – Ältere nationale Bildmarke OMNICARE – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Ähnlichkeit der Dienstleistungen – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 95)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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