Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 15.03.2012 – T-288/08
- Spruchkörper
- Fünfte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:124
Tenor
1. Der Antrag auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache wird zurückgewiesen.
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Cadila Healthcare Ltd trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 15. März 2012 – Cadila Healthcare/HABM – Novartis (ZYDUS) / (Rechtssache T-288/08)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ZYDUS – Ältere Gemeinschaftswortmarke ZIMBUS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Waren – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 32, 62‑67)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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