Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 15.09.2011 – T-285/09
- Spruchkörper
- Achte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2011:479
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Centre d’étude et de valorisation des algues SA (CEVA) trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 15. September 2011 – CEVA/Kommission / (Rechtssache T-285/09)
„Sonderprogramm der technologischen Forschung und Entwicklung im Bereich lebender Ressourcen – Vorhaben SEAPURA – Förderungsvertrag – Schiedsklausel – Aufforderung zur Erstattung von Vorschüssen, die in Erfüllung eines Vertrags über die Forschungsfinanzierung gezahlt wurden – Mahnschreiben – Nichtigkeitsklage – Unzulässigkeit“
1. Nichtigkeitsklage – Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft – Umdeutung der Klage – Nichteinbeziehung (Art. 230 EG und 238 EG) (vgl. Randnrn. 34-35)
2. Nichtigkeitsklage – Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft – Nichtigerklärung von Mahnschreiben der Kommission, die auf Rückzahlung einer Förderung gerichtet sind – Unzuständigkeit des Unionsrichters – Unzulässigkeit (Art. 230 EG und 249 EG) (vgl. Randnrn. 45-48)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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