Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 18.12.2008 – T-285/06
- Spruchkörper
- Sechste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2008:600
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Miguel Torres, SA trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 18. Dezember 2008 – Torres/HABM – Bodegas Cándido (TORRE DE FRIAS) / (Rechtssache T-285/06)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TORRE DE FRIAS – Frühere nationale und internationale Wortmarken TORRES und LAS TORRES – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 42, 69)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Bodegas Cándido, SA
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke TORRE DE FRIAS für Waren der Klasse 33 – Anmeldung Nr. 305151
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Miguel Torres, SA
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltene Marken- oder Zeichenrechte:
Nationale Wortmarken TORRES, internationale Wortmarke TORRES und internationale Wortmarke LAS TORRES für Waren der Klasse 33
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-285/06 entschieden?“