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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 17.12.2008 – T-284/08 INTP

People’s Mojahedin Organization of Iran gegen Rat der Europäischen Union. Verfahren - Urteilsauslegung - Offenkundige Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Siebte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2008:593

Tenor

1. Der Auslegungsantrag wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2. Der Rat trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der People’s Mojahedin Organization of Iran.

3. Die Französische Republik und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 17. Dezember 2008 – People’s Mojahedin Organization of Iran/Rat / (Rechtssache T-284/08 INTP)

„Verfahren – Urteilsauslegung – Offenkundige Unzulässigkeit“

Verfahren – Urteilsauslegung – Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Antrags (Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 129) (vgl. Randnr. 8)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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