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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 09.12.2010 – T-282/09

Fédération internationale des logis gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit der Darstellung eines grünen, nach außen gewölbten Quadrats - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Sechste Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2010:508

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Fédération internationale des logis trägt die Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 9. Dezember 2010 – Fédération internationale des logis/HABM (Grünes, nach außen gewölbtes Quadrat) / (Rechtssache T-282/09)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit der Darstellung eines grünen, nach außen gewölbten Quadrats – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 16, 27-30)

Gegenstand

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Fédération internationale des logis

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke, die ein grünes Quadrat darstellt, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 18, 24, 43 und 44 – Anmeldung Nr. 64687899

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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