Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 07.12.2018 – T-280/17
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2018:889
Gründe
Der Beschluss der Europäischen Kommission vom 7. März 2017, mit dem die GE.CO. P. Generale Costruzioni e Progettazioni SpA von der Teilnahme an den Verfahren über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von den Verfahren über die Gewährung von Zuschüssen aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union sowie von der Teilnahme an den Verfahren zur Gewährung von Mitteln im Rahmen der Verordnung (EU) 2015/323 des Rates vom 2. März 2015 über die Finanzregelung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds ( ABl. 2015, L 58, S. 17 ) ausgeschlossen und die Veröffentlichung dieses Ausschlusses auf der Internet-Seite der Kommission angeordnet wird, wird für nichtig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kommission trägt die Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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