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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Beschluss vom 27.01.2006 – T-280/03

Van Mannekus & Co. BV gegen Rat der Europäischen Union. Dumping - Einfuhren von totgebranntem (gesintertem) Magnesit mit Ursprung in China - Änderung zuvor eingeführter Antidumpingmaßnahmen - Nichtigkeitsklage - Einrede der Unzulässigkeit.
Spruchkörper
Fünfte erweiterte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:32

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates.

Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Beschluss des Gerichts (Fünfte erweiterte Kammer) vom 27. Januar 2006 − Van Mannekus/Rat / (Rechtssache T-280/03)

„Dumping – Einfuhren von totgebranntem (gesintertem) Magnesit mit Ursprung in China – Änderung zuvor eingeführter Antidumpingmaßnahmen – Nichtigkeitsklage – Einrede der Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Artikel 230 Absatz 4 EG) (vgl. Randnrn. 108-116, 121)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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