Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 13.06.2012 – T-277/11
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2012:295
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die dem HABM entstanden sind.
Gründe
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 13. Juni 2012 – Hotel Reservation Service Robert Ragge/HABM – Promotora Imperial (iHotel) / (Rechtssache T-277/11)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke iHotel – Ältere Gemeinschaftsbildmarke i-hotel – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 34, 42, 73, 93, 96)
Gegenstand
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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