Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 11.11.2009 – T-277/08
- Spruchkörper
- Erste Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2009:433
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Bayer Healthcare LLC trägt die Kosten.
Gründe
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 11. November 2009 – Bayer Healthcare/HABM – Uriach-Aquilea OTC (CITRACAL) / (Rechtssache T-277/08)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke CITRACAL – Ältere nationale Wortmarke CICATRAL – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Waren – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 39, 59-60)
Gegenstand
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Bayer Healthcare LLC
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke CITRACAL für Waren der Klasse 5 – Anmeldung Nr. 1757855
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Uriach-Aquilea OTC, SL
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:
Nationale Wortmarke CICATRAL für Waren der Klassen 1 und 5
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-277/08 entschieden?“