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Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 25.01.2006 – T-276/03

Azienda agricola "Le Canne" Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Urteil, mit dem eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Gemeinschaftszuschusses für nichtig erklärt wird - Einzelheiten der Durchführung - Untätigkeitsklage - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage.
Spruchkörper
Vierte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2006:23

Tenor

Der Antrag auf Feststellung der Untätigkeit ist erledigt.

Der Schadensersatzantrag wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Gründe

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 25. Januar 2006 − Le Canne/Kommission / (Rechtssache T-276/03)

„Urteil, mit dem eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Gemeinschaftszuschusses für nichtig erklärt wird – Einzelheiten der Durchführung – Untätigkeitsklage – Erledigung der Hauptsache – Schadensersatzklage“

1. Untätigkeitsklage – Beendigung der Untätigkeit nach Klageerhebung – Wegfall des Gegenstands der Klage – Erledigung der Hauptsache (Artikel 232 EG und 233 EG) (vgl. Randnrn. 34-39)

2. Schadensersatzklage – Gegenstand – Klage auf Ersatz eines aufgrund der Untätigkeit eines Gemeinschaftsorgans erlittenen Schadens (Artikel 235 EG) (vgl. Randnrn. 45-48)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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