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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 13.12.2018 – T-274/17

Monster Energy Company gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke MONSTER DIP – Ältere Unionswort- und ‑bildmarken sowie nicht eingetragenes, im geschäftlichen Verkehr benutztes Zeichen, die sämtlich den Wortbestandteil ‚Monster‘ enthalten – Relative Eintragungshindernisse – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001) – Keine Gefahr einer irreführenden Gedankenverbindung – Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 4 der Verordnung 2017/1001) – Keine Gefahr der Verwässerung der bekannten älteren Marke – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 5 der Verordnung 2017/1001).
Spruchkörper
Neunte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2018:928

Gründe

Randnummer 1

Die Klage wird abgewiesen.

Randnummer 2

Die Monster Energy Company trägt die Kosten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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