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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 26.10.2022 – T-273/21

The Bazooka Companies, Inc. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Unionsmarke – Verfallsverfahren – Dreidimensionale Unionsmarke – Form eines Babyfläschchens – Ernsthafte Benutzung der Marke – Art. 18 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a und Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 – Art der Benutzung der Marke – Form, die nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft beeinflusst wird – Begründungspflicht.
Spruchkörper
Fünfte Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2022:675

Gründe

Randnummer 1

Die The Bazooka Companies, Inc., ersetzt die The Topps Company, Inc., als Klägerin.

Randnummer 2

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 10. März 2021 (Sache R 1326/2020-2) wird aufgehoben.

Randnummer 3

Das EUIPO trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten von The Bazooka Companies.

Randnummer 4

Herr Trebor Robert Bilkiewicz trägt seine eigenen Kosten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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