Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
EuG, Urteil vom 16.01.2018 – T-273/16
Sun Media Ltd gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke METAPORN – Ältere Unionswortmarke und ältere nationale Wortmarke META4 und ältere Unionsbildmarke und ältere nationale Bildmarke meta4 – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001) – Ähnlichkeit der Dienstleistungen – Begriff der ergänzenden Dienstleistungen – Ähnlichkeit der Zeichen – Verwechslungsgefahr.
- Spruchkörper
- Dritte Kammer
- ECLI
- ECLI:EU:T:2018:2
Gründe
Randnummer 1
Die Klage wird abgewiesen.
Randnummer 2
Die Sun Media Ltd trägt die Kosten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat EuG in T-273/16 entschieden?“