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Zitierfest

Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

EuG, Urteil vom 22.05.2012 – T-273/10

Olive Line International, SL gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke O·LIVE – Ältere gemeinschaftliche und spanische Bild‑ und Wortmarken Olive line – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
Spruchkörper
Zweite Kammer
ECLI
ECLI:EU:T:2012:246

Tenor

1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 14. April 2010 (Sache R 4/2009‑4) wird aufgehoben, soweit sie zum einen sämtliche von der Markenanmeldung erfassten Waren der Klasse 3, d. h. „Wasch‑ und Bleichmittel; Putz‑, Polier‑, Fettentfernungs‑ und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper‑ und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel“, und zum anderen die von der Markenanmeldung erfassten Waren „Gesundheits-, Körper- und Schönheitspflege für Mensch und Tier“ der Klasse 44 betrifft.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Das HABM und die Umbria Olii International Srl tragen drei Viertel ihrer eigenen Kosten sowie jeweils drei Achtel der Kosten der Olive Line International, SL.

4. Die Olive Line International, SL trägt ein Viertel ihrer eigenen Kosten sowie ein Viertel der Kosten des HABM und der Umbria Olii International Srl.

Gründe

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 22. Mai 2012 – Olive Line International/HABM – Umbria Olii International (O·LIVE) / (Rechtssache T-273/10)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke O·LIVE – Ältere gemeinschaftliche und spanische Bild‑ und Wortmarken Olive line – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 40‑42, 76‑83)

Gegenstand

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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